Bund muss sich weiter an Integrationskosten beteiligen
Aktuell kommen zwar kaum noch Geflüchtete zu uns, aber die Ausgaben für Integration, die Unterbringungskosten usw. muss auch eine Kommune wie Wülfrath – die sich in der Haushaltssicherung befindet – weiter stemmen. Nun will Finanzminister Olaf Scholz (SPD), dass sich der Bund aus der Finanzierung der Integrationskosten zurückzieht und diese von den Kommunen getragen werden. Die Kommunen finanziell im Regen stehen zu lassen und die zugesagten Kosten nicht zu 100 Prozent zu übernehmen, ist eine Attacke auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Vertrauensbruch. Nicht nur, dass Olaf Scholz unnötige Debatten anheizt, er sorgt mit dieser Vorgehensweise dafür, dass vor allem finanzschwache Kommunen, aufgrund der Mittelkürzungen womöglich Integrationsangebote einsparen müssen.
Zu Recht verweist das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge darauf, dass Integration ein langfristiger Prozess ist. Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Olaf Scholz sollte das wissen und sich nicht aus der Verantwortung ziehen!
Aufruf zur Teilnahme an Online-Befragung
Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt, zu welcher Tacheles e.V. als sogenannter sachverständiger Dritter geladen ist. Wie Harald Thomé (Sozialreferent) mitteilt, geht es um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Thomé geht davon aus, dass die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, für das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich eine große Rolle spielen wird.
Tacheles e.V. nimmt dies zum Anlass, eine Onlineumfrage zu Sanktionen im SGB II durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen.
Anerkennung und Respekt
Am 5. Dezember ist der der Gedenk- und Aktionstag zur Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements. Eigentlich – ja eigentliche sollte das Ehrenamt an diesem Tage eine Aufwertung für ihr ihren Einsatz zum Wohle der Gemeinschaft erfahren. Außerordentliches bürgerschaftliches Engagement erleben wir auch in Wülfrath tagtäglich. In der Ratssitzung am 04.12.2018 ist es jedoch zum „Show-down“ gekommen. Statt dem Einsatz zahlreicher Wülfratherinnen und Wülfrathern, die sich seit 2008 unermüdlich für den Zeittunnel stark machen, Rechnung zu tragen, wird ihr Engagement ad absurdum geführt. Auch wenn Herr Peetz (WG) und Herr Effert (CDU) behaupteten, ihn ginge es nur darum, den Zeittunnel in eine Trägerschaft eines Dritten zu überführen. Damit überzeugen konnten sie nicht. Tatsächlich kam der Gedanke auf, dass sie so lediglich den Unmut der Bürgerinnen und Bürger in „geordnete Bahnen“ lenken wollten. Fakt ist: Gestern haben WG, CDU und FDP mit Unterstützung der Bürgermeisterin folgenden Beschluss gefasst: „Der Betrieb des Zeittunnels durch die Stadt Wülfrath wird zum 31.12.2020 eingestellt.“
Zahl der Stromsperren steigt immer weiter
Wegen unbezahlter Rechnungen wurde im Jahr 2017 fast 344.000 Haushalten in Deutschland der Strom zeitweise abgestellt. Das waren etwa 14.000 Stromsperren mehr als 2016. Dies geht aus dem Entwurf des neuen Monitoring-Berichts der Bundesnetzagentur zum Strommarkt hervor.
Die meisten Sperren gab es mit rund 98.000 in NRW. Eine Stromsperre angedroht haben die Versorger im Jahr 2017 in gut 4,8 Millionen Fällen. Gut 7 Prozent von ihnen wurde der Strom dann tatsächlich abgestellt.
In Anbetracht der Entwicklung der Energiepreise wundert es nicht, dass rund die Hälfte aller gesperrten Haushalte SGB II/SGB XII-Bezieher*innen sind. In einem Drittel der betroffenen Haushalte leben Kinder. Bereits am 23. Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (siehe Beschluss BvL 10/12) klargestellt, dass der Gesetzgeber fortlaufend zu prüfen habe, ob das Existenzminimum noch gedeckt ist. So heißt es in der Begründung „Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfs-relevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren.“ Ausdrücklich werden die Strompreise angesprochen: „So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden.“