Sonderförderprogramm "Klimaresilienz in Kommunen"

Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Digitalisierung am 08.06.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ritsche,

die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste bittet den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Digitalisierung am 08.06.2021 zu nehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmelisten aufzustellen, die sich gemäß den Vorgaben des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen” im Rahmen der Corona-Hilfe eignen, um eine Teilnahme an diesem Förderprogramm des Landes NRW (Projektträger Jülich – Erkennen. Fördern. Gestalten) zu ermöglichen. Die Maßnahmelisten werden im III. Quartal 2021 (spätestens jedoch im IV. Quartal 2021) der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Begründung:

Die Anpassung an den Klimawandel bringt nicht nur neue Herausforderungen mit sich, vielmehr bietet die Auseinandersetzung mit dem Thema Klimaresilienz auch neue Chancen, um bestehende Qualitäten zu fördern. Beispielsweise hat die Erhöhung der Grünausstattung - wie durch Dach- und Fassadenbegrünung - oder auch die Verringerung des Versiegelungsgrades eine positive Wirkung auf das Stadtklima. Die Maßnahmen im Bereich Klimaresilienz tragen so zusätzlich zu einer Erhöhung der Lebensqualität, aber auch einem schönen Stadtbild bei.

Daher sollen im Rahmen des Förderprogramms auf dem Wülfrather Stadtgebiet folgende Maßnahmen identifiziert werden:

Maßnahmenliste 1: „Dach- und Fassadenbegrünung“

Diese bezieht sich auf die nachträgliche Aufbringung bzw. Montage von Dach- und / oder Fassadenbegrünung an öffentlichen Bestandsgebäuden, die mindestens 5 Jahre alt oder älter sind.

Maßnahmenliste 2: „Coole öffentliche Räume“

Die Liste umfasst öffentliche Plätze, Straßen sowie andere Fußgängerbereiche (z. B. kommunale Spiel- bzw. Bolzplätze, Quartiersplätze o. ä.), auf denen bauliche Maßnahmen zur Hitzeminderung durchgeführt werden können (Entsiegelung für Baumpflanzung, Anlegen von Mulden als Regenwasserspeicher, Wasserspiele, Pergolen o. ä.  Verschattungsanlagen uvm.).

Maßnahmenliste 3: „Coole Schulhöfe“

Diese Liste beinhaltet Objekte (Schulen), an denen die Entsiegelung und Begrünung der Schulhöfe (z. B. als Schulgarten, als Bewegungsfläche mit strapazierfähigem Rasen, für Baum- und Strauchpflanzungen o.ä.) und / oder der Bau von Verschattungsanlagen durchgeführt werden können.

Für oben genannte Präventionsmaßnahmen kann das, im Rahmen der Corona-Hilfen vom Land aufgelegte Förderpaket „Klimaresilienz in Kommunen“ verwendet werden. Mittels Klimaanpassungsmaßnahmen, können insbesondere investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen, finanziell unterstützt werden. Hinsichtlich des Planungsaufwandes ist hervorzuheben, dass neben den Baukosten auch die Entwurfs- und Planungsleistungen mit einer Förderquote von bis zu 100 % unterstützt werden.

Anhand der Listen soll im III. Quartal 2021 – spätesten jedoch im IV. Quartal 2021 - durch die Politik ein Maßnahmenpaket geschnürt werden, was nicht im Widerspruch zu anderen Planungsmaßnahmen im Stadtgebiet steht. Dieses soll innerhalb der Einreichungsfrist (bis 31.12.2021) durch die Verwaltung zur geförderten Umsetzung angemeldet werden.

Link zum Sonderförderprogramm:

https://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm_klimaresilienz

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Küchler

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