Solidaritätserklärung
Weiße Fahnen „wehen über das Land“ und wenn es nach der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft geht, soll dies nun jeden Mittwoch der Fall sein. So wollen Pädagoginnen und Pädagogen auf die kräftezehrende Situation an den Schulen aufmerksam machen. Seit Monaten befinden sich die Schulen im Krisenmodus und Schulleiter:innen und Lehrkräfte müssen sich - statt sich ihrem Lehrauftrag zu widmen - mit Coronaschutzverordnungen und -maßnahmen befassen.
DIE LINKE/Wülfrather Liste hat wiederholt auf die fehlenden Konzepte und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Diese Aktion ist längst überfällig und veranlasst uns, den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen unsere Solidarität und unseren Respekt zu zollen. Für ihren unermüdlichen Einsatz in der Coronapandemie danken wir den Pädagoginnen und Pädagogen herzlich. Ihr Bemühen den Kontakt auch während des Distanzunterrichtes zu den Schülerinnen und Schülern aufrechtzuhalten sowie ihre Ausdauer in der, nicht enden wollenden, Krisensituation ist bemerkenswert. Nicht unerwähnt möchten wir an dieser Stelle die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas lassen. Auch sie stehen tagtäglich vor großen Herausforderungen.
Wir hoffen, dass die GEW-Aktion "Weiße Fahnen" Kultusministerin Yvonne Gebauer erreicht, sie umgehend auf die angespannte Lage reagiert und die richtigen Konsequenzen zieht. Klug beraten wäre sie, dies in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen zu tun.
Nie wieder
Am 27. Januar sind unsere Gedanken bei den mehr als eine Millionen Menschen, die in dem Konzentrationslager Auschwitz ermordet wurden. Seit 1996 erinnert der Gedenktag an den Tag der Befreiung dieses Vernichtungslagers. Nie dürfen wir vergessen, was in deutschem Namen vor allem den Juden angetan wurde - aber auch den Sinti und Roma, Homosexuellen, Behinderten, Kriegsgefangenen und Menschen, deren Leben Hitler und seine Gefolgschaft für "lebensunwert" erachteten. Nie dürfen wir vergessen, dass bis zum Kriegsende über sechs Millionen Menschen grausam ermordet wurden. Nie dürfen wir vergessen, dass auch in Wülfrath Menschen wie Johanna Beyth, die mit ihrer Familie in Wülfrath lebte und jüdischen Glaubens war, Opfer des Nationalsozialismus wurden. Nie dürfen wir jene Menschen vergessen, die als Zwangsarbeiter auf Wülfrather Boden gnadenlos ausgebeutet wurden. Skrupellos wurde ihr Tod in Kauf genommen oder ihrem Leben gar gezielt ein Ende gesetzt.
Gerade in der heutigen Zeit wird uns schmerzhaft vor Augen geführt, wie wichtig es ist, sich gegen Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung einzusetzen. Nicht nur die Bilder aus Hanau und Halle zeigen uns wozu Hass, Verachtung und Hetze führen. Auch die Instrumentalisierung der Corona-Proteste machen deutlich, wie Sorgen und Ängste von Bürgern durch gezielte Manipulationen missbraucht werden. Gezielt säen Fanatiker und rechte Bewegungen Zwietracht und spalten die Gesellschaft.
Handelt Jobcenter ME-aktiv rechtswidrig?
Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V. sieht vermehrt Anzeichen dafür, dass Jobcenter die Bewilligungszeiträume von zwölf bzw. sechs Monaten auf Zeiten - die für die Leistungsbeziehenden nachteilig sind - verkürzen.
Er verweist darauf, dass § 41 Abs. 3 SGB II generell bestimme, dass in der Regel für ein Jahr zu entscheiden sei. Bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei unangemessenen Kosten der Unterkunft ist regelmäßig auf sechs Monate zu verkürzen (§ 41a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 u. 2. SGB II).
Thomé stellte fest, dass die Bewilligungszeiträume in einigen Fällen bis Jahresende oder bis Ende März 2022 verkürzt wurden. Angeführt und belegt hat er auch einen Vorgang des Jobcenters aus dem Kreis Mettmann, bei dem grundlos der Bewilligungszeitraum zum Jahresende auf zwei Monate verkürzt wurde.
Bei dieser Vorgehensweise kommt die Vermutung auf, dass mit dieser Verkürzung die begünstigende Regelung der so genannten »Angemessenheitsfiktion« der Unterkunftskosten in § 67 Abs. 3 SGB II umgangen wird. Zum Zeitpunkt des Erlasses des vorliegenden Bescheides galt die Angemessenheitsfiktion für alle Bescheide die bis Ende Dezember 2021 begonnen haben. Die Angemessenheitsfiktion bestimmt, dass alle Unterkunftskosten für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 - verlängert auf 31. März 2022 – beginnen, für die Dauer von sechs Monaten gesetzlich bestimmt als angemessen gelten.
Stoppt Gewalt an Frauen
DIE LINKE/Wülfrather Liste begrüßt die Teilnahme der Stadt Wülfrath am "Orange Day" anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen und Mädchen am 25.11.2021, um so ein farbiges Signal zu senden.
Wenn wir an Zuhause denken, denken wir an einen Ort des Rückzugs, der Geborgenheit - einen Raum der uns Schutz bietet. Für viele Frauen und Kinder in unserem Land ist ihr Zuhause jedoch nicht solch ein geschützter Ort. Gerade besondere Ausnahmesituationen – wie die weltweite Covid-19-Pandemie – haben deutlich vor Augen geführt, dass die bisherigen Schutzmöglichkeiten nicht ausreichend sind.
Statistisch gesehen, ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten. Die aktuelle Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes belegt, dass 81 Prozent der Opfer Frauen sind. Im Jahr 2019 wurden 141.792 Fälle erfasst. 115.000 der Opfer waren weiblich. Dabei darf das Dunkelfeld der Partnerschaftsgewalt nicht unterschätzt werden. Menschen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen schnelle, unbürokratische Hilfe, qualifizierte Beratung und vor allem einen sicheren Rückzugsort.