Internetfähige Endgeräte sind pandemiebedingter Mehrbedarf

homeschoolingBereits im Mai 2020 hat das Landessozialgericht Essen festgestellt, dass ein mobiles Endgerät einen relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe darstellt (siehe § 28ff SGB II). Aufgrund der pandemiebedingten Schließung der Schulen und dem damit einhergehenden Distanzunterricht, sei die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts erforderlich, so das Fazit des Gerichts.

Im Rahmen des flächendeckenden Unterrichts von Zuhause wären das Jobcenter ME-aktiv sowie die Sozialämter vor Ort gefordert gewesen, die betroffenen Personengruppen zeitnah auf dieses wichtige Urteil (Aktenzeichen L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B) hinzuweisen. Dies hätte zahlreichen Eltern und ihren Kindern in dieser schwierigen Zeit eine Last genommen. Schüler*innen hätten nicht auf die Anschaffung von Tablets seitens der Kommunen warten müssen und Schulen müssten sich nicht mit der Frage beschäftigen, wer denn nun solch ein Gerät bekommen soll. Sie alle – Lehrkräfte und Schüler*innen - hätten seit Monaten mit geeigneter Lernsoftware arbeiten und Defizite ausgleichen können.

Was für eine Farce. Auch wenn diese Entscheidung nur aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurde, ist festzuhalten: Würden jungen Menschen in den Regelsätzen die tatsächlich benötigten Bildungskosten zur Verfügung gestellt, würde Deutschland anderen Ländern nicht gnadenlos in Sachen Digitalisierung hinterherhinken und Schüler*innen könnten bereits seit langem mit moderner Technik und Software den Unterrichtsstoff Zuhause verinnerlichen.

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