Anfragen/Anträge

Die Internetseiten der Stadt Wülfrath barrierefrei gestalten

Betr.: Sitzung des Rates der Stadt Wülfrath am 28.06.2016

Hier: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Wülfrath

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

 

die Fraktion DIE LINKE bittet, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates der Stadt Wülfrath am 28.06.2016 zu nehmen und zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

Die Internetseiten der Stadt Wülfrath (www.wuelfrath.net) werden barrierefrei nach den Vorgaben und Standards der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) gestaltet. Insbesondere soll das Vorlesen der Websites ermöglicht werden.

 

Begründung:

 

Eines der erklärten Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention besteht darin, Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am politischen, kulturellen und öffentlichen Leben zu ermöglichen. Dies verlangt sukzessive die Barrierefreiheit in der gesamten Stadt herzustellen. So wird im städtischen Leben seit vielen Jahren durch bauliche Maßnahmen und Verbesserungen im ÖPNV an diesem Ziel gearbeitet. Seit etlichen Jahren ist aber auch das Internet ein integraler Bestandteil des Lebens. Die offiziellen Seiten der Stadt sind daher auch ein Teil des öffentlichen Lebens in Wülfrath. Bis dato sind diese Seiten aber nicht barrierefrei gestaltet.

 

Webseiteninhalte barrierefrei zu gestalten, insbesondere die Inhalte vorlesen zu lassen, ist einfach umsetzbar. Die technische Implementierung gestaltet sich mit einer Vielzahl von Angeboten als unkompliziert.

Um Barrierefreiheit in die Tat umzusetzen, sollte auch die barrierefreie Internetpräsenz der Stadt gewährleistet werden. Zudem profitieren von der Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderungen. Durch das Einhalten von Standards und einer klaren und einfachen Struktur wird die Kompatibilität verbessert, die Stabilität erhöht, die Ladezeiten verkürzt und eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung gebildet.

 

Ein gelungenes Beispiel für einen barrierefreien Webauftritt stellt die Internetseite der Bayrischen Staatsregierung dar (siehe www.bayern.de). Auf dieser sind auf der Startseite deutlich erkennbar die Symbole für folgende Funktionen eingebunden: Veränderung der Schriftgröße, Kontrastwechsel, Leichte Sprache, Gebärdensprache, Sprachauswahl, Inhalt vorlesen lassen.

 

Für die Fraktion DIE LINKE

Ilona Küchler

Einwerben von Fördermitteln für mehr Klimaschutz vor Ort

Betr.: Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ordnung am 01.03.2016

Hier: Antrag – Einwerben von Fördermitteln für mehr Klimaschutz vor Ort

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

 

die Fraktion DIE LINKE bittet nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Ordnung am 01.03.2016 zu nehmen und zur Beschlussfassung vorzulegen:

Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah mindestens ein Projekt zur Verbesserung des Klimaschutzes vor Ort vorzuschlagen, das den gegebenen Anforderungen und Möglichkeiten der neuen Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in geeigneter Weise entspricht, damit dieses nach Entscheidung im Rat der Stadt Wülfrath im Förderzeitraum beantragt werden kann.

 

Begründung:

Die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ist ausgeweitet worden. Am 1. Oktober 2015 trat die novellierte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) des Bundesumweltministeriums (BMUB) in Kraft. Die neuen Richtlinien bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten, um den Klimaschutz vor Ort auszubauen. So wird z.B. die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED Beleuchtung gefördert. Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wurde ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt. Bei Energiesparmodellen wurde ein Starterpaket eingeführt, mit dem Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst werden.

Erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen gelten jetzt auch im investiven Bereich.

 

Anträge auf Zuwendung können in folgenden Antragszeiträumen eingereicht werden:

Juli bis 30.September 2016; Januar bis 31. März 2017; Juli bis 30.September 2017.

 

Ganzjährig beantragt werden können, eine Personalstelle für das Klimaschutzmanagement, das entsprechende Anschlussvorhaben, die ausgewählte Maßnahme sowie die Energiesparmodelle und Starterpakete in Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen.

Weitere Informationen sind im Internet unter: www.klimaschutz.de/kommunen abrufbar.

 

Für die Fraktion DIE LINKE

Ilona Küchler

Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Begleitung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Betr.: Sitzung des Ausschusses für Gesellschaft und Sozialesam 19.05.2015

Hier: Erarbeitung eines Konzeptes zur Unterbringung, Betreuung und Begleitung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

die Fraktion DIE LINKE bittet nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19.05.2015 zu setzen:

Beschlussfassung:

Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit Akteuren aus Politik, Kirche und Bürgerschaft ein Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Begleitung von Asylbewerbern und Flüchtlingen.

Begründung:

Aufgrund weltweiter Kriegs- und Krisenherde steigen die Zahlen aufzunehmender Flüchtlinge seit 2010 kontinuierlich. Anhand des Königsteiner Schlüssels werden die Flüchtlinge auf die Bundesländer und deren Landkreise und Kommunen verteilt. Gemäß des Flüchtlingsaufnahmegesetzes des Landes NRW sind die Kommunen zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesener Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gesetzlich verpflichtet. Es geht jedoch um weit mehr als die bloße Unterbringung der Hilfesuchenden. Gegenwärtig geht die Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge von einem gleichbleibenden Anstieg der Aufnahmezahlen aus. Um den damit verbundenen Herausforderungen gerecht zu werden, bedarf es unseres Erachtens eines Konzepts, welches neben der Unterbringung die sozialen Grundlagen festschreibt. So sollen in

Zusammenarbeit mit Vertretern aus Verwaltung, Politik, der Kirchen, des Vereins INGA e.V., der Bürgervereine sowie Interessierten Bürgerinnen und Bürgern Leitlinien definiert werden, die die Arbeit (z.B.: Betreuung, Begleitung) mit Flüchtlingen und Asylbewerbern beschreiben. Hier bietet sich auch die Gelegenheit zu verdeutlichen, dass (auch wenn am 6. und am 11. November 2014 Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung in Kraft getreten

sind) Asylsuchende und Geduldete selten eine Arbeitserlaubnis erhalten und so nicht zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes beitragen dürfen. Bei guter Förderung und Integration leben und arbeiten Menschen - die ein gesichertes Bleiberecht erhalten - als Bürger der Stadt nicht nur hier, sondern wirken als Teil der Gesellschaft der demografischen Entwicklung dieser Stadt entgegen. Insofern stellt dies auch eine Chance für die Stadt dar.

Nur einer offenen Stadt, die offen für Ideen, offen für Veränderungen und offen für Menschen ist, die zu uns kommen, wird es gelingen Ängsten und Vorbehalten entgegenzuwirken. Dazu bedarf es Transparenz, welche durch Einbindung vieler Akteure vor Ort erreicht werden kann und zugleich ein Zeichen gelebter Demokratie darstellt.

Für die Fraktion DIE LINKE

Ilona Küchler

Einsatz eines intelligenten Heizungssteuersystems an Schulen

Betr.: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2015

Hier: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Wülfrath

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

 

im Zuge der Haushaltsberatungen bittet die Fraktion DIE LINKE, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses zu nehmen und zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

Einsatz eines intelligenten Heizungssteuersystems an Schulen

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Teilnahme am Pilotprojekt „SmartSchool-System“ für die Schulen der Stadt Wülfrath möglich ist oder welche anderen Steuerungssysteme infrage kommen, um den Energiebedarf für Heizungsanlagen zu senken.

 

Begründung:

 

Stetig wachsende Ausgaben engen Kommunen in ihrer Gestaltungsfreiheit ein, sodass Einsparmöglichkeiten grundsätzlich genutzt werden sollten, wenn sie nicht mit der Reduzierung öffentlicher Leistungen, Standards oder Infrastrukturen einhergehen.

Mittels modernster Technik ist es möglich die Energiekosten an den städtischen Schulen um 15 bis 20 Prozent zu senken. Zum Einsatz kommt hierbei ein intelligentes Heizungssteuersystem, welches die Raumtemperatur abgesenkt, wenn Räume nicht belegt oder die Fenster zum Lüften geöffnet sind.

 

Unter anderem hat die Grundschule Zollenspieker in Hamburg dieses System bereits seit langem im Einsatz und konnte den Energiebedarf und somit auch die Aufwendungen für Energiekosten nachweislich senken.

 

Laut Harald Kemmann (Leiter des Innovationsmanagements bei der RWE-Effizienz) haben sich die Investitionen für Schulen mit 45 Klassen- und Fachräumen bereits nach etwa 18 Monaten amortisiert (Stand 2011). Da keine baulichen Eingriffe am Gebäude erforderlich sind, ist eine Umrüstung in kürzester Zeit realisierbar. Auch Schulen in NRW haben die Praxistauglichkeit sowie Einsparpotenziale des Systems bestätigt. Bei einem Test in einer Kita konnte der Verbrauch sogar um rund 30 Prozent verringert werden. Kommunen wie Essen und Mülheim an der Ruhr beabsichtigen Schulen mit diesem Steuerungssystem nachzurüsten.

Da der Energiebedarf für die Raumheizung in Schulen mehr als 50 Prozent des gesamten Energiebedarfs ausmacht, rechnet sich eine Investition in dieses System nicht nur finanziell, sondern trägt auch zum Klimaschutz bei.

 

Für die Fraktion DIE LINKE

Ilona Küchler

Einstellung eines kommunalen Steuerprüfers

Betr.: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.11.2014

Hier: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Wülfrath

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

die Fraktion DIE LINKE bittet, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses zu nehmen und zur Beschlussfassung vorzulegen:

Um die Kosten des Zeittunnels zu senken und den Betrieb in der jetzigen Form aufrechtzuerhalten, beauftragt der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung einen kommunalen Steuerprüfer einzustellen, der mit der Überprüfung der Gewerbesteuerab-rechnungen ansässiger Firmen betraut wird. Die Personalausgaben für den Betriebsprüfer werden durch die Gewerbesteuer-Mehreinnahmen gedeckt.

Begründung:

Das deutsche Steuerrecht ist zum Teil hochkomplex. Der Fraktion DIE LINKE geht es in erster Linie nicht um die Aufdeckung von Steuerbetrug, sondern um die Steuergestaltung, die bei einer vertieften Betrachtung der Betriebe möglicherweise anders ausgelegt wird. So verteilen zum Beispiel Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Städten häufig die Gewerbesteuer nicht richtig.

Die Überprüfung von Unternehmen durch das Finanzamt findet nur sehr unregelmäßig etwa alle 13 Jahre statt. Nachforderungen können jedoch nur für vier Jahre geltend gemacht werden, so dass mögliche Steuerschulden von durchschnittlich 9 Jahren nicht eingetrieben werden können.

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle einer Stadt und die einzige Steuerart, die direkt an die Kommunen geleistet wird. Hier kann ein kommunaler Steuerprüfer für mehr Steuergerechtigkeit auf dem Gebiet der Stadt Wülfrath sorgen und die Einnahmesituation verbessern.

Auch wenn die Festlegung und Prüfung der Steuern den Finanzämtern obliegt und Kommunen kein eigenes Prüfrecht haben, kann die Stadt der Finanzbehörde einen Steuerprüfer beratend zur Seite stellen. Neben Duisburg machen viele Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch und haben bereits eigene Steuerprüfer eingestellt.

Erfahrungen aus diesen Städten zeigen, dass durch einen einzelnen kommunalen Steuerprüfer Mehreinnahmen in beachtlicher Höhe zu erzielen sind. Diese zusätzlich generierten Gewerbesteuer-einnahmen können u.a..für die Betriebskosten verwendet werden.

Für die Fraktion DIE LINKE

Ilona Küchler

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