Anfragen/Anträge

Anfrage zur Erstellung einer Klimaanalyse-Karte für Wülfrath

Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Digitalisierung am 03.03.2022 zum Antrag der Wülfrather Gruppe „Erstellung einer Klimaanalyse-Karte für Wülfrath“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ritsche,

die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste bittet folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Digitalisierung am 03.03.2022 zu nehmen.


Anfrage zur Erstellung einer Klimaanalyse-Karte für Wülfrath

Ein effizienter Klimaschutz und eine vorsorgende Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind die zentralen Herausforderungen der heutigen Zeit. Daher ist es sinnvoll in einer sogenannten Klimaanalyse stadtklimatische Sachverhalte zu untersuchen, zu bewerten, in Kartenform darzustellen und so für die Planung nutzbar zu machen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 eine landesweite Klimaanalyse durchgeführt und online gestellt. Abrufbar sind dort alle Kommunen des Landes – so auch Wülfrath.

Nachfolgende Informationen sind zu entnehmen:

Die Klimatopkarte stellt mikroklimatisch einheitliche Gegebenheiten abgeleitet auf Basis der Flächennutzung, Bebauungsdichte, Versiegelungsgrad, Oberflächenstruktur, Relief und Vegetationsart dar.

Die Karte Tagsituation gibt die thermische Situation anhand des Bewertungsindex "Physiologisch Äquivalente Temperatur (PET)" für den Siedlungsraum sowie den Freiraum auf Basis von Modellsimulationen wieder.

Die Karte Nachtsituation stellt auf Basis von Modellsimulationen den ggf. thermisch belasteten Siedlungsraum den kaltluftproduzierenden Flächen im Freiraum gegenüber.

Die Karte Gesamtbetrachtung fasst die Gegebenheiten aus der Tag- und Nachtsituation in einer Gesamtbewertung zusammen.

Die Karte Betroffene Bevölkerung pro Gemeinde gibt den Anteil der Bevölkerung an, der in einem Bereich lebt, der nach der Karte Gesamtbetrachtung als ungünstig oder sehr ungünstig eingestuft wurde.

Die Karte Planungsempfehlungen Regionalplanung stellt Bereiche in Nordrhein-Westfalen dar, die klimaökologische Funktionen oder Funktionsstörungen mit einer überörtlichen und damit regionalen Bedeutung aufweisen.

 

Die oben genannte Klimaanalyse-Karte bietet bereits wichtige Indikatoren damit Städte gezielt negative Auswirkungen des Klimawandels abmildern können und wesentliche Faktoren bei der Stadtplanung berücksichtigen können.

Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welchen Mehrwert – sprich ergänzende Informationen – kann eine in Auftrag gegebene Stadtklimaanalyse-Karte liefern?

2. Wie lange dauert – schätzungsweise – die Erstellung solch einer Wülfrath, spezifischen Karte? 

Laut LANUV sind Stadtklimauntersuchungen mit hohen Kosten verbunden, sodass sich die Frage stellt, ob die seitens der Wülfrather Gruppe veranschlagte Summe von 35.000 € auskömmlich ist.

3. Wie schätzt die Verwaltung die Höhe der zu erwartenden Kosten ein?

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Küchler

Dezentrale Aufstellung von Elektroschrottcontainern

Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Digitalisierung am 03.03.2022


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ritsche,


die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste bittet den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Digitalisierung am 03.03.2022 zu nehmen.

Dezentrale Aufstellung von Elektroschrottcontainern


Beschlussvorschlag:

Versuchsweise sollen für ein Jahr an drei Standorten in Wülfrath Container für die Sammlung von Elektrokleingeräten und Altmetall zur Verfügung gestellt werden.


Begründung:
Mit der Schaffung einer dezentralen, von Öffnungszeiten (Wertstoffhöfe, Geschäften) unabhängigen Möglichkeit zur Elektroschrottabgabe sollen den Bürger:innen kurze Entsorgungswege ermöglicht werden.Ziel des Versuches ist es, die Sammelquote von Elektroaltgeräten zu erhöhen und Fehlwürfe in der Restmülltonne zu minimieren. Zudem können aufgrund der sachgemäßen Entsorgung der Elektrogeräte wertvolle Rohstoffe wieder gewonnen und mögliche Umweltbelastungen aufgrund umweltgefährdender Inhaltsstoffe vermieden werden. In den Elektroschrottcontainern können Elektrokleingeräte und Altmetall bis max. 50 cm Kantenlänge eingeworfen werden.

Auch wenn seit dem 24.07.2016 die Rückgabe von Elektroaltgeräten bei Händlern möglich ist, wird bei zunehmenden Online-Käufen – vor allem beim Erwerb von Elektrokleingeräten - von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht bzw. die Möglichkeit nicht angeboten. Zudem müssen nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 400 Quadratmetern kostenfrei Altgeräte zurücknehmen. Verkauft der Laden neben Elektrogeräten auch weitere Waren, zählt nur die Fläche mit elektronischen Produkten. Bei Online-Händlern - wie Otto oder Amazon - zählt die Lagergrundfläche, auf der Elektrowaren stehen. Bei Dritthändlern, die über Portale wie Amazon oder eBay online ihre Waren verkaufen, sind diese häufig kleiner, sodass diese nicht zur
Rücknahme verpflichtet sind.


Mit freundlichen Grüßen

Ilona Küchler

Gemeinsamer Antrag - Kassenkredite

SPD WG FDP LINKE

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12.01.2022 zu setzen.

Der Ratsbeschluss vom 29.06.2021, spätestens ab dem Haushalt 2023 die Kassenkredite jährlich um 1 Mio. Euro zu tilgen, wird aufgehoben.

 

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2021 haben die Fraktionen von CDU und Grünen mit ihrer Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:
„Die Stadt Wülfrath beginnt wenn möglich im Haushalt 2022, spätestens aber mit dem Haushalt 2023 mit dem systematischen Schuldenabbau bei den
Kassenkrediten. Eine entsprechende Haushaltsposition ist jährlich im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung vorzusehen. Die Tilgungshöhe beträgt zu Beginn 1 Mio. Euro. Der Betrag ist jährlich um 2,5 Prozent dynamisch anzupassen.“

Im Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2022/2023 ist dieser Beschluss nicht umgesetzt. Der Kämmerer hat in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts ausgeführt, dass die Umsetzung dieses Beschlusses „einen Eingriff in unsere Infrastruktur bedeutet, der nicht zu verantworten ist.“

Dieser Einschätzung schließen wir uns an.

Der Ratsbeschluss vom 29.6.21 ist vor Beginn der kommenden Haushaltsberatungen aufzuheben, weil ansonsten jeder Fachausschuss gezwungen
wäre, seine Haushaltsberatung vor dem Hintergrund dieses Beschlusses zu führen und somit erhebliche Ausgabenreduzierungen für seinen Bereich beschließen müsste.

Sollte am Ende der Ausschussberatungen dieser Betrag nicht zustande gekommen sein, müsste der HFA Steuererhöhungen oder die Schließung von Einrichtungen im Volumen von 1 Mio. Euro vorschlagen.

Zur Vermeidung einer erneuten Erhöhung der Grundsteuer und zur Vermeidung von weiteren „Eingriffen in unsere Infrastruktur“ wie z.B. Schließung des Hallenbads oder des Jugendhauses, ist dieser Beschluss zurückzunehmen.

Die Aufhebung des Beschlusses entbindet die Gremien bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen jedoch nicht vom Grundsatz der Sparsamkeit.

Um unsere enormen Kassenkredite zu tilgen, sind jährliche Überschüsse notwendig.

Zur Erreichung dieses Zieles ist jedoch die Nachhaltigkeitssatzung ausreichend, in der wir uns alle verpflichtet haben, Überschüsse zur Schuldenreduzierung zu nutzen.

gez.                                   gez.                                  gez.                                         gez.

Manfred Hoffmann              Wolfgang Peetz                    Hans-Peter Altmann                  Ilona Küchler    

Fraktionsvorsitzender         Fraktionsvorsitzender           Fraktionsvorsitzender                Fraktionsvorsitzende

 

Gemeinsamer Antrag - Resolution zum Haushaltsentwurf 2022/23

SPD WG FDP LINKE

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, nachfolgende Resolution zum Haushaltsentwurf 2022/23 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12.01.2022 zu setzen.

 

Der Rat der Stadt Wülfrath beschließt die folgende Resolution an die Bundesregierung und den Bundestag sowie die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalens:

  • Die Stadt Wülfrath fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierung und den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die
    finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während und nach der Corona Pandemie zu gewährleisten.
  • Dazu fordert der Rat der Stadt Wülfrath den Bund auf:
  • Eine strukturelle Losung des Altschuldenproblems gemeinsam mit den Ländern herbeizuführen, wonach leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche, öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft das Ziel sind.
  • Die Mindereinnahmen der Kommunen aus der Erhebung der Gewerbesteuer entsprechend der Regelung des früheren Art. 143h des Grundgesetzes (GG) gemeinsam mit den Ländern in den Jahren 2021 und 2022 entsprechend der Regelung des Jahres 2020 auszugleichen.

Dazu fordert der Rat der Stadt Wülfrath das Land Nordrhein-Westfalen auf:

  • Den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weiterzuentwickeln und das Problem der kommunalen Altschulden, auch vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos, verlässlich und nachhaltig zu lösen. Der kommunale Eigenanteil muss dabei auf ein leistbares Maß begrenzt werden, ohne die Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder bzw. weiter einzuschränken.
  • Nach dem Vorbild des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19- Pandemie durch Bund und Länder, umgehend eine Ausgleichsregelung für den kommunalen Einnahmeausfall aus der Gewerbe- und Einkommensteuer für die Jahre 2021 und 2022 zu konzipieren und umzusetzen. Dabei darf die Entlastung nicht davon abhängig gemacht werden, ob und in welcher Hohe sich der Bund an den Lasten beteiligt.
  • Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) um eine angemessene Beteiligung des Landes an der Tilgung der auf die COVID-19-Pandemie entfallenden Liquiditätskredite zu ergänzen.
  • Die Kompensation der Steuerausfalle im Rahmen der Verbundmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes auch für das Jahr 2022 sicherzustellen und als echten, in den Folgejahren nicht anzurechnenden Zuschuss des Landes vorzunehmen und damit auf eine spätere Rückzahlung durch die Gemeinden zu verzichten.
  • Für eine kostendeckende Finanzierung der Folgekosten der Ausstattung von Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrerinnen und Lehrer mit einer digitalen Infrastruktur zu sorgen, dazu gehört ausdrücklich auch die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, der Personalbedarf für den Support und die Administration der Gerate genauso, wie die Nach- und Ersatzbeschaffungen in den kommenden Jahren.

Begründung:
Die Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres föderalen Staates. Sie sind es, die die Krise an vorderster Front bewältigen, angefangen bei der Arbeit der kommunalen Gesundheits- und Ordnungsämter, der lokalen Organisation von Impfungen und Tests bis hin zur Verantwortungsübernahme für die Aufrechterhaltung von Bildung und Betreuung unter den Bedingungen von Pandemie und Lockdown. Gerade hier in Wülfrath waren und sind es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen und die unzähligen Ehrenamtlichen, auf die wir Wülfratherinnen und Wülfrather
uns verlassen können. Auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben Einschränkungen hinnehmen müssen. Die Schließung von Kitas und Schulen haben viele Familien belastet. Unsere Städte und Gemeinden können ihre Aufgaben nur schultern, wenn sie selbst handlungsfähig sind und bleiben. Neben einer ausreichenden Personalausstattung braucht auch Wülfrath vor allem das dazu notwendige Geld. Die Corona-Pandemie verschlechtert nochmals die Haushaltslage in den Kommunen. Die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen
Kommunen erhalt in der Krise eine neue Brisanz. Wenn Bund und Land jetzt nicht zügig handeln, drohen unseren Kommunen in eine neuerliche finanzielle und damit soziale und infrastrukturelle Abwärtsspirale zu rutschen. Bereits unabhängig von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren und sind unsere Kommunen strukturell unterfinanziert. Insbesondere die Sozialtransferaufwendungen und die Altschulden stellen Risiken für den kommunalen Haushalt dar. Städte und Gemeinden werden Zinsanstiege und erhöhte Aufwendungen und Ertragsminderungen im Falle einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtlage nicht kompensieren können.

Nach aktuellen Schätzungen geht der Städte- und Gemeindebund für die kommenden Jahre von einem jährlichen Fehlbetrag von rund 3,5 Milliarden Euro aus. Vor diesem Hintergrund muss die Landesregierung nun zügig handeln und die bislang nur für die Jahre 2020 bzw. im Falle des GFG 2021 beschlossenen Hilfen nicht nur fortschreiben, sondern auch weiterentwickeln. Es reicht dauerhaft nicht aus, Bilanzierungshilfen zu ermöglichen und Kredite zu gewähren. Vergleichbar zum Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19- Pandemie durch Bund und Länder (GewStAusgleichsG) brauchen die nordrheinwestfälischen Städte, Kreise und Gemeinden auch in den kommenden Jahren echte Zuschüsse von Bund und Land.
Nur wenn wir in Wülfrath wieder Eigenkapital aufbauen können und unsere Liquiditätskredite zurückfuhren können, wird der städtische Haushalt eine gesicherte Perspektive und Zukunftsfähigkeit haben können.

gez.                                   gez.                                  gez.                                         gez.

Manfred Hoffmann              Wolfgang Peetz                    Hans-Peter Altmann                  Ilona Küchler    

Fraktionsvorsitzender         Fraktionsvorsitzender           Fraktionsvorsitzender                Fraktionsvorsitzende

Gemeinsamer Antrag - Errichtung Gedenkstein und Gedenktafeln

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Antrag an den Rat der Stadt Wülfrath am 14.12.2021


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ritsche,


die Ratsfraktionen von CDU, SPD, Wülfrather Gruppe, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE/Wülfrather Liste bitten nachfolgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Wülfrath am 14.12.2021 zu nehmen:

 

Rat und Verwaltung der Stadt Wülfrath stimmen zu, dass vor dem Zeittunnel ein Gedenkstein mit Gedenktafel und am WIR-Haus eine Gedenktafel errichtet werden, die an die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Wülfrath erinnern, die in der Zeit von 1933 bis 1945 in Wülfrath Opfer des Nationalsozialismus wurden. Der Gedenkstein wird mit einer Tafel mit folgendem Text versehen:

„1940 – 1945 starben in Wülfrath wenigstens 142 ausländische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter durch grenzenlose Ausbeutung, Unterernährung, mangelnde Hygiene, schlechte Gesundheitsversorgung, rassistische Unterdrückung und Naziterror.
Ihr Schicksal soll uns heute noch erinnern, erschüttern und ermahnen, die Menschlichkeit nie zu vergessen, die Menschenwürde zu schützen und für Völkerverständigung einzutreten.“


Eine weitere Gedenktafel mit identischem Text soll am WIR-Haus angebracht werden. Hier sollen auch die Namen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aufgeführt werden, um an deren Leben und Leiden zu erinnern.


Begründung:
NS-Gedenkstätten sind Tatorte, Leidensorte, Orte des Gedenkens sowie Lernorte. Die Erinnerung wachzuhalten begreifen wir nicht nur als staatliche Aufgabe, sondern auch als zivilgesellschaftlichen Auftrag. Namen der Opfer und ihre Schicksale machen die Verbrechen des Nationalsozialismus auf eindringliche Weise begreifbar. In Wülfrath wurden mindestens 142 Personen Opfer politischer Gewaltherrschaft. Die Namen dieser Personen sind anhand der Sterbeurkunden belegt.
Auf Anregung des VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) wurde ein Arbeitskreis gebildet, dem auch Ratsmitglieder angehören. Der Arbeitskreis hat sich in den letzten Monaten mit diesem Thema beschäftigt.

Mit einem Gedenkstein sowie Gedenktafeln soll das Geschehen in Wülfrath öffentlich dokumentiert und für die Bürger*innen sichtbar gemacht werden. Mit der Erinnerung an die Opfer sollen die Verbrechen des Nationalsozialismus auch im Bewusstsein kommender Generationen wachgehalten und die Dimension nationalsozialistischer Verbrechen – die auch in Wülfrath ihre Spuren hinterlassen haben - verdeutlicht werden. Es ist unser Beitrag zum
Erhalt demokratischer Strukturen und zur Sensibilisierung von Menschenrechten.

Der Gedenkstein wird von der Firma Lhoist gespendet, die auch die Anlieferung kostenfrei übernimmt. Als Aufstellort ist der Bereich vor dem Zeittunnel angedacht. Der Stein wird mit einer Tafel versehen, auf welcher der im Antrag formulierte Text eingraviert werden soll.

Eine weitere Gedenktafel mit identischem Text soll am WIR-Haus angebracht werden. Hier sollen auch die Namen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter verewigt werden.

Die Kosten für diese Tafeln sollen mit der Beantragung eines Heimatschecks gedeckt werden. Personen, die sich im Arbeitskreis engagiert haben, haben sich bereiterklärt, diesen Antrag Anfang 2022 zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Effert                              Manfred Hoffmann                              Wolfgang Peetz                                                                                                              Vorsitzender der                    Vorsitzender der                                  Vorsitzender der                                                                                                        CDU Ratsfraktion                  SPD Ratsfraktion                                 Ratsfraktion Wülfrather Gruppe                          

 

Stephan Mrstik                                            Hans-Peter Altmann                                Ilona Küchler                                                                                       Vorsitzender der                                          Vorsitzender der                                      Vorsitzende der                                                                                     Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen           FDP Ratsfraktion                                    Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste                                       

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