Schokoladenweihnachtsmann für Kunden statt Sonntagsruhe für Mitarbeiter

laden oeffnungszeitenDer verkaufsoffene Sonntag am Heiligen Abend bleibt umstritten. Obwohl Umfragen ergeben haben, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger durchaus die Ansicht vertritt, dass die Geschäfte am 24. Dezember geschlossen bleiben sollten, können in NRW laut Gesetz die Läden an diesem Tag von 10 bis 14 Uhr öffnen. Die Entscheidung liegt also beim Einzelhändler. Manche Handelsketten – wie Aldi, Penny und Lidl - respektieren die Sonntagsruhe an diesem Brauchtumstag und machen von der Sonderregelung keinen Gebrauch. Nicht so der EDEKA-Markt in Wülfrath. Dieser lockt die Kunden sogar am 24. Dezember mit einem Schoko-Weihnachtsmann als Geschenk. Für die LINKE in Wülfrath eine süße Überraschung mit bitterem Beigeschmack. Denn, dass durch eine Sonderregelung ausgerechnet am Heiligabend die vom Grundgesetz geschützte Sonntagsruhe außer Kraft gesetzt wird, ist vollkommen absurd. Hier hätte die Landesregierung einen Riegel vorschieben und „Nächstenliebe walten lassen“ können. Unseres Erachtens haben die Beschäftigten einen vollkommen legitimen Anspruch, am Heiligabend bei ihren Familien und Freunden zu sein, insbesondere nach einem stressigen, anstrengenden Vorweihnachtsgeschäft. Wir hätten den Mitarbeitern der EDEKA-Filiale in Wülfrath gewünscht, dass der Marktbetreiber von dieser Ausnahmeregelung keinen Gebrauch gemacht hätte und wünschen auf diesem Wege den Mitarbeitern einen ruhigen Arbeitstag und im Anschluss ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest. Verdient haben sie dies allemal!

X

Right Click

© copyright siehe Impressum