Festschreibung einer Quote für den sozialen Wohnungsbau

Antrag an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung am 22.11.2022, den Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport am 24.11.2022 sowie den Rat der Stadt Wülfrath am 14.12.2022

 

Der Rat der Stadt Wülfrath beauftragt die Verwaltung, bei allen zukünftigen neu zu verhandelnden Neubauprojekten kommunaler und privater Investoren für Wohnungsbau 30% der Wohnfläche zur Nutzung für sozialen Wohnungsbau festzuschreiben.

Begründung:

Die Spirale für unbezahlbare Mieten dreht sich mit zunehmenden Tempo. Auch in unseren Stadtgrenzen ist bezahlbarer Wohnraum immer seltener aufzufinden. Mittlerweile sind viele Sozialbindungen für vermietete Objekte ausgelaufen und bestehen nicht mehr. Dies ist dem aktuellen Bericht zur Wohnraumförderung des Kreises Mettmann zu entnehmen. So hat sich der Bestand an geförderten Mietwohnungen zum 31.12.2021 um 10 Wohneinheiten verringert. Bis zum Jahr 2030 wird ein Rückgang von 13,4 % prognostiziert. Zudem fallen immer mehr Wohnungen nach Ablauf der Nachwirkungsfrist vorzeitig aus der Bindung und Vermieter:innen sind nicht mehr an die gesetzlich festgeschriebenen Mietobergrenzen gebunden.

Im Hinblick auf eine immer stärker um sich greifende Verarmung breiter Gesellschaftsschichten, ist es nicht mehr zu vertreten, dass die dem Gemeinwohl verpflichteten Entscheidungsträger:innen in Politik und Verwaltung dieser Entwicklung nicht entgegenwirken.

Um zukunftsfähig zu sein und es auch zu bleiben, gilt es jedoch, genau diesen Personengruppen angemessene Wohnmöglichkeiten zu bieten. Insbesondere, wenn wir junge Menschen an Wülfrath binden wollen, muss bezahlbarer Wohnraum vorhanden sein.

Hinzu kommt, dass für Arbeitgeber:innen auf der Suche nach Fachkräften hohe Mieten längst ein Standortnachteil sind. Eine geeignete Methode um genau diese Zukunftsfähigkeit sicherzustellen, wäre eine dreißigprozentige Quote für sozialen (öffentlich geförderten) Wohnungsbau bei sämtlichen zukünftigen Neubauprojekten mit Wohneinheiten in Wülfrath.

Solche Quotenregelungen finden wir bereits heute in vielen anderen Kommunen. So hat Bonn bereits im Jahr 2018 eine Quote von 40% Sozialwohnungen für sämtliche Neubauprojekte beschlossen. In Düsseldorf halten CDU und Grüne eine Quote von 50 % (30 % für öffentlich geförderten Wohnraum und 20 % für preisgedämpften Wohnungsbau) für erforderlich. Im Kreis Mettmann haben die Städte Haan, Heiligenhaus und Ratingen eine Quote von 30 % sowie Hilden und Velbert eine Quote von 20 % festgeschrieben.

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