Weltkindertag 2019: Es gibt viel zu tun für die Rechte der Kinder!

weltkindertag Am Freitag, den 20.09.2019 ist Weltkindertag. In diesem Jahr dreht sich bei den Weltkindertags-Festen alles um die UN-Kinderrechtskonvention, die von den Vereinten Nationen vor 30 Jahren verabschiedet worden ist. Der diesjährige Weltkindertag steht daher unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“ Doch um diese könnte es in NRW weit besser bestellt sein. Knapp 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland lebten Ende 2018 in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, also von Hartz IV. Laut Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) finden sich dabei unter den 15 gelisteten deutschen Großstädten gleich fünf NRW-Städte unter den Top Ten.

„Menschenwürdiges Leben ist ein Grundrecht - auch für Kinder und Jugendliche. Mit den zu knapp bemessenen Hartz IV-Regelsätzen ist es aber quasi unmöglich, sein Kind gesund und ausgewogen zu ernähren sowie alle notwendigen Materialien für die Schule und den Zugang zu Freizeitmöglichkeiten zu finanzieren. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket sichert die soziale und kulturelle Teilhabe armer Kinder nur unzureichend. Anlässlich des Weltkindertages fordern wir die Landesregierung dazu auf, die Bedingungen für Familien im SGB II-Bezug nachhaltig zu verbessern, damit kein Kind sozial abgehängt wird“, erklärt Dr. Carolin Butterwegge (Kinder- und familienpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE NRW).

Das Klima retten, die Welt verändern: Für ein gutes Leben für alle.

klima Für den 20. September steht der globale Streiktag der Jugendbewegung „Fridays for Future unter dem Motto #AlleFürsKlima. Der Aufruf richtet sich an alle gesellschaftlichen Gruppen. Zu den Unterstützer*innen gehören Umwelt- Flüchtlings- und Sozialverbände, Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und Gewerkschaften. Gemeinsam gehen alle auf die Straße, um die „Regierung zum Handeln anzutreiben.“ Der Zeitpunkt für die weltweiten Proteste ist nicht zufällig gewählt: In den USA wird ein Gipfel der Vereinten Nationen vorbereitet, und in Berlin tagt das Klimakabinett der Bundesregierung. DIE LINKE ist Teil der Klimabewegung und unterstützt den Appell von Fridays for Future zum dritten globalen Klimastreik am 20. September 2019 und ruft alle Mitglieder auf, sich den Protesten vor Ort anzuschließen!

 

 

Kommunen brauchen mehr Geld

mehr geld kommunen Wie die Landesregierung nun angekündigt hat, will sie in diesem Jahr rund 300 Millionen Euro mehr an die Kommunen in NRW ausschütten. Insgesamt sollen es 12,7 Milliarden Euro (+2,6 Prozent) werden. Diese Zuweisungen des Landes sind die mit Abstand wichtigste Finanzierungsquelle für die Kommunen. Es soll sie in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. DIE LINKE in NRW bezweifelt, dass 300 Millionen mehr dafür ausreichen

werden.

Dazu erklärt Christian Leye, Landessprecher der Partei DIE LINKE in NRW: „Die Summe reicht für die Kommunen hinten und vorne nicht. Unsere Städte und Gemeinden sind systematisch unterfinanziert. Kommunalpolitik in NRW bedeutet viel zu oft, den Mangel zu verwalten anstatt Politik zu gestalten. Alleine die Kassenkredite belaufen sich in Nordrhein-Westfalen auf 26 Milliarden Euro, das ist mehr als die Hälfte der deutschlandweiten kommunalen Kassenkredite. Diese Kredite sind in der Regel aus Not aufgenommen worden, um laufende Ausgaben stemmen zu können. In so einer Situation reichen kosmetische Maßnahmen nicht aus, wir brauchen einen grundsätzlichen Kurswechsel in der Finanzierung unserer Kommunen.

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Wichtiges Schulbuchurteil für NRW

schulbuecher Das Kölner Sozialgericht hat mit Urteil vom 29.05.2019 – S 40 AS 352/19 das zuständige Jobcenter zur Übernahme des Eigenanteils, im vorliegenden Fall in Höhe von 24 EUR (nach § 96 Abs. 3 SchulG NRW iVm VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) verpflichtet. Die Eigenanteile in NRW können bis 234 EUR betragen (https://bass.schul-welt.de/6228.htm). Das Sozialgericht Köln sieht die Anspruchsgrundlage in analoger Anwendung im Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis. Das ist systematisch dieselbe Argumentation wie in der Tacheleskampagne zur Schulbedarfen.

Das Urteil ist hier nachzulesen.

Wichtig für betroffene Eltern und SchülerInnen in NRW ist, dass bis Januar des jeweiligen Vorjahres Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Eigenbedarfskosten müssen durch Quittungen und Schulträgerbescheinigung nachgewiesen werden.

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