Ampel steht auf ROT

rote Ampel Rund 370.000 Bezieher:innen von Bundesausbildungsförderung (BAföG), etwa 65.000 junge Menschen mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld und annähernd 75.000 Personen in der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) sollen einen Heizkostenzuschuss von 115 Euro erhalten. Ist ja schön, aber erstens kommt die Auszahlung frühestens im Juni 2022 und zweitens nur einmalig. Derweil laufen die Gas- und Stromzähler „munter“ weiter. Tag für Tag, Monat für Monat. Und das Problem der völlig aus dem Ruder gelaufenen Energiekosten ist nicht ansatzweise gelöst.

Davon abgesehen stellt sich die Frage: Was ist mit den Bezieher:innen von ALG II? Dass deren Bedarfe für Miete und Heizkosten über die Grundsicherung abgedeckt seien, ist nur die halbe Wahrheit. Heizkostenerstattungen sind lediglich in angemessener Höhe vorgesehen. Und was angemessen ist entscheidet das Amt! Warum kommunizieren nicht mal die Vertreter:innen der Ampel-Regierung, welche Anweisungen es diesbezüglich gibt?

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Solidaritätserklärung

gew aktion Weiße Fahnen „wehen über das Land“ und wenn es nach der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft geht, soll dies nun jeden Mittwoch der Fall sein. So wollen Pädagoginnen und Pädagogen auf die kräftezehrende Situation an den Schulen aufmerksam machen. Seit Monaten befinden sich die Schulen im Krisenmodus und Schulleiter:innen und Lehrkräfte müssen sich - statt sich ihrem Lehrauftrag zu widmen - mit Coronaschutzverordnungen und -maßnahmen befassen.

DIE LINKE/Wülfrather Liste hat wiederholt auf die fehlenden Konzepte und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Diese Aktion ist längst überfällig und veranlasst uns, den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen unsere Solidarität und unseren Respekt zu zollen. Für ihren unermüdlichen Einsatz in der Coronapandemie danken wir den Pädagoginnen und Pädagogen herzlich. Ihr Bemühen den Kontakt auch während des Distanzunterrichtes zu den Schülerinnen und Schülern aufrechtzuhalten sowie ihre Ausdauer in der, nicht enden wollenden, Krisensituation ist bemerkenswert. Nicht unerwähnt möchten wir an dieser Stelle die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas lassen. Auch sie stehen tagtäglich vor großen Herausforderungen.

Wir hoffen, dass die GEW-Aktion "Weiße Fahnen" Kultusministerin Yvonne Gebauer erreicht, sie umgehend auf die angespannte Lage reagiert und die richtigen Konsequenzen zieht. Klug beraten wäre sie, dies in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen zu tun.

Nie wieder

nie wieder Am 27. Januar sind unsere Gedanken bei den mehr als eine Millionen Menschen, die in dem Konzentrationslager Auschwitz ermordet wurden. Seit 1996 erinnert der Gedenktag an den Tag der Befreiung dieses Vernichtungslagers. Nie dürfen wir vergessen, was in deutschem Namen vor allem den Juden angetan wurde - aber auch den Sinti und Roma, Homosexuellen, Behinderten, Kriegsgefangenen und Menschen, deren Leben Hitler und seine Gefolgschaft für "lebensunwert" erachteten. Nie dürfen wir vergessen, dass bis zum Kriegsende über sechs Millionen Menschen grausam ermordet wurden. Nie dürfen wir vergessen, dass auch in Wülfrath Menschen wie Johanna Beyth, die mit ihrer Familie in Wülfrath lebte und jüdischen Glaubens war, Opfer des Nationalsozialismus wurden. Nie dürfen wir jene Menschen vergessen, die als Zwangsarbeiter auf Wülfrather Boden gnadenlos ausgebeutet wurden. Skrupellos wurde ihr Tod in Kauf genommen oder ihrem Leben gar gezielt ein Ende gesetzt.

Gerade in der heutigen Zeit wird uns schmerzhaft vor Augen geführt, wie wichtig es ist, sich gegen Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung einzusetzen. Nicht nur die Bilder aus Hanau und Halle zeigen uns wozu Hass, Verachtung und Hetze führen. Auch die Instrumentalisierung der Corona-Proteste machen deutlich, wie Sorgen und Ängste von Bürgern durch gezielte Manipulationen missbraucht werden. Gezielt säen Fanatiker und rechte Bewegungen Zwietracht und spalten die Gesellschaft.

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Handelt Jobcenter ME-aktiv rechtswidrig?

bewilligung Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V. sieht vermehrt Anzeichen dafür, dass Jobcenter die Bewilligungszeiträume von zwölf bzw. sechs Monaten auf Zeiten - die für die Leistungsbeziehenden nachteilig sind - verkürzen.

Er verweist darauf, dass § 41 Abs. 3 SGB II generell bestimme, dass in der Regel für ein Jahr zu entscheiden sei. Bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei unangemessenen Kosten der Unterkunft ist regelmäßig auf sechs Monate zu verkürzen (§ 41a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 u. 2. SGB II).

Thomé stellte fest, dass die Bewilligungszeiträume in einigen Fällen bis Jahresende oder bis Ende März 2022 verkürzt wurden. Angeführt und belegt hat er auch einen Vorgang des Jobcenters aus dem Kreis Mettmann, bei dem grundlos der Bewilligungszeitraum zum Jahresende auf zwei Monate verkürzt wurde.

Bei dieser Vorgehensweise kommt die Vermutung auf, dass mit dieser Verkürzung die begünstigende Regelung der so genannten »Angemessenheitsfiktion« der Unterkunftskosten in § 67 Abs. 3 SGB II umgangen wird. Zum Zeitpunkt des Erlasses des vorliegenden Bescheides galt die Angemessenheitsfiktion für alle Bescheide die bis Ende Dezember 2021 begonnen haben. Die Angemessenheitsfiktion bestimmt, dass alle Unterkunftskosten für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 - verlängert auf 31. März 2022 – beginnen, für die Dauer von sechs Monaten gesetzlich bestimmt als angemessen gelten.

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