Jetzt beantragen - digitale Endgeräte für Homeschooling

digitale endgeraeteDie Mühlen mahlen zwar langsam, aber sie mahlen. Und so hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum 01. Februar 2021 eine Weisung herausgegeben, die besagt, dass rückwirkend ab Januar 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt, werden.

Digitale Endgeräte und Drucker sind somit vom Jobcenter auf Zuschussbasis zu übernehmen. Grundsätzlich sind alle Schüler:innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen.

Wichtig: Auch Schüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, zählen zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Der Zuschussbedarf ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln. Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

Um den Anspruch zu erhalten, bedarf es eines Antrages und eines Nachweises der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass kein Gerät vorhanden, oder ein vorhandenes nicht (mehr) benutzbar ist und die Schule keines zur Verfügung stellen kann. Der Anspruch auf ein digitales Endgerät besteht übrigens pro Kind und nicht nur pro Haushalt.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fördermittel konnte die Stadt Wülfrath lediglich 262 Tablets für Schüler:innen der Grund-, Sekundarschule und des Gymnasiums anschaffen. Da davon auszugehen ist, dass diese Zahl nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, sollten Erziehungsberechtigte und junge Erwachsene im Bedarfsfall umgehend einen Antrag stellen.

Der Verein Tacheles e.V. hatte die Kampagne „Schulcomputer sofort!“ ins Leben gerufen und bundesweit Druck aufgebaut. Die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste ist überzeugt, dass der Durchbruch auch diesem Engagement zu verdanken ist. Der Verein mit Sitz in Wuppertal hat sich zur Aufgabe gemacht sozial benachteiligte Menschen zu unterstützen und stellt unter anderem Musteranträge auf der vereinseigenen Homepage zum Download zur Verfügung. 

Musteranträge und weitere Infos unter: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

 

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